Dienstreisen mit deinem eigenen Fahrzeug sind eine teure Angelegenheit.
Nun stellt sich die Frage: Was bekommst du von deinem Chef erstattet?
An dieser Stelle müssen wir zwei Fragen unterscheiden:
Ab wann ist die Erstattung lohnsteuerpflichtig? Und was hast du mit deinem Chef
vereinbart?
Steuerrechtlich gibt es eine „klare“ Regelung:
Du musst keine Lohnsteuer darauf abführen, wenn du die Pauschale aus dem Bundesreisekostengesetz
erhältst oder die tatsächlichen Kosten nachweist. Die Pauschale des
Bundesreisekostengesetzes
war schon im Jahr 2005 (und zuvor) auf 0,30 EUR pro Kilometer festgelegt worden. Damals kostete
der Liter Super im Juli durchschnittlich 1,243/l. Aber auch die Fahrzeugpreise haben sich
durchschnittlich seit dieser Zeit um mehr als 50% verteuert.
Dass die Pauschale nicht mehr wirklich zeitgemäß ist, lässt sich daraus sicher erkennen. Daher
muss man fragen, wie man die tatsächlichen Kosten lohnsteuerfrei erhält.
Da die Berechnung der tatsächlichen Kosten leider aufwändig ist, versuchen wir dir mit dieser
App das Leben zu erleichtern. Üblicherweise musst du die Kosten (einmalig) über ein Jahr
erfassen. Eine Neuberechnung ist erst dann erforderlich, wenn sich eine gravierende Änderung
ergibt.
Dein Fahrzeug hat Anschaffungskosten – und je nachdem, wie du zu dem Auto gekommen bist, kannst
du entsprechende Kosten anrechnen. Dabei gibt es allerdings gewisse Vorschriften, die man
beachten muss: Bei Neuwagen geht das Finanzamt bis auf Ausnahmen von einer 6-jährigen Nutzung
aus. Bei Gebrauchtwagen kann man schätzen. In der ersten Abfrage werden diese Dinge entsprechend
abgefragt.
Darüber hinaus hat man jährliche Fixkosten: von der KfZ-Steuer über KfZ-Versicherungen bis hin
zu Automobilclubs u.ä. Ausgaben.
Zu guter letzt dürfen jedoch auch die variablen Kosten, die vollständig zu erfassen sind, nicht
vergessen werden. Hierzu zählen Besuche in der Werkstatt, Reifen, Motoröl und Tank-Kosten.
Das Finanzamt erwartet, dass du die Ermittlung vollständig durchführst und nachweisen
kannst.
Was macht die App? Gerade das: Wir erfassen zunächst die Anschaffungskosten und die Fixkosten –
und dann jeden einzelnen kleinen Beleg zu deinen variablen Kosten: scanne und hinterlege deine
Belege einfach und unkompliziert in der App.
Da zu Beginn noch keine konkreten Werte vorliegen, führt die App anfangs einige Schätzrechnungen
durch, um eine Prognose der tatsächlichen Kosten zu liefern. Je mehr Belege und Quittungen du
also über das Jahr einspeist, desto genauer wird die Prognose. Natürlich ist Vieles davon
abhängig, wie viele Kilometer du tatsächlich fährst.
Zum Schluss wird dann gerechnet: im großen Bericht kannst du alles inklusive Quittungen einsehen
und ausdrucken – als Fahrplan für deinen Chef sowie für das Finanzamt.
Nun, das ist eine ganz spannende Frage:
Der Grundsatz lautet: Wenn jemand für einen Dritten (also du für deinen Chef) Aufwendungen /
Kosten hat, muss der Dritte nach § 670 BGB die tatsächlichen Kosten tragen.
Der Grundsatz könnte durch etwas anderes durchbrochen sein, beispielsweise deinen Arbeitsvertrag
oder einen Tarifvertrag. Lass dir doch einfach mal von deinem Chef zeigen, wo du die 0,30 EUR
unterschrieben hast – wenn er meint, es gäbe nicht mehr, muss er das beweisen können. Und die
Frage, ob ein kryptischer Hinweis in einem versteckten Paragrafen dazu genügt? Also darüber kann
man diskutieren, aber letztendlich muss man sich nicht unbedingt bei Gericht deswegen
treffen.
So als Tipp: Wenn deine Schätzung weit über die 0,30 EUR hinausgeht, kannst du deinem Chef die
als Vorschuss geschätzten Kosten in Rechnung stellen und diese zum Ende des Jahres endgültig
abrechnen.
Und ein Risiko muss Dir auch bekannt sein: Wenn Du mit Deinem Chef etwas vereinbarst, bitte die
Klausel einbauen: „Tatsächliche Aufwendungen, zumindest allerdings die Pauschale nach
Bundesreisekostengesetz“.